Altersgerecht Umbauen


Da jeder Mensch im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchte, zunehmende Bewegungseinschränkungen allerdings bauliche Veränderungsmaßnahmen erfordern, fördert die KfW mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Zudem können auch viele weitere Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert oder Zuschüsse (455) beantragt werden.

 

Je nach Maßnahme müssen technische Mindestanforderungen berücksichtigt und der Antrag auf die Förderung immer vor Beginn der Umbauten gestellt werden. Dabei ist die Förderung unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer.

 

Tipp: Für Personen der Pflegestufe 0 können zusätzlich bis zu 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen bei den Pflegekassen beantragt werden. Auch hier muss der Antrag auf Zuschuss bereits vor Durchführung der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht und der Bewilligungsbescheid abgewartet werden. Dieser Zuschuss kann zudem ein zweites Mal beantragt werden, wenn weitere Umbaumaßnahmen aufgrund einer erheblichen Verschlechterung der Pflegesituation notwendig sind. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen kann der Förderbetrag bis zu einer Obergrenze von 16.000 Euro pro Person beantragt werden.