Heizungswartung


Damit die Garantieansprüche der Anlagenhersteller nicht erlischen und Sie nicht vollständig für verursachte Schäden bzw. Kosten haften, muss Ihre Heizungsanlage laut § 11 Abs. 3 EnEV (Energieeinsparverordnung) 2009 regelmäßig gewartet werden. Dabei garantieren wir Ihnen die Erhöhung der allgemeinen Lebensdauer Ihrer Heizungsanlage, eine Energieersparnis von bis zu 15 % bei einer optimal eingestellten Anlage, die erhöhte Sicherheit der Hausbewohner und den Schutz vor hohen Investitionen durch zu spät veranlasste Reparaturen.

 

Damit keine der regelmäßigen Wartungen vergessen wird, empfiehlt es sich, einen langfristigen Wartungsvertrag abzuschließen. So können Sie sich auf andere Dinge konzentrieren und wir melden uns automatisch bei Ihnen.

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