Energieeffizient Sanieren


Zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes Ihres Gebäudes, fördert die KfW die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Fenster und Außentüren oder eine Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken.

 

Dafür wurde zum 1. Januar 2016 der Tilgungszuschuss bei einem Kredit von 7,5 % auf 12,5 % angehoben sowie der Förderzuschuss von 10 % auf 15 % erhöht.

 

Am Beispiel einer Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäudebestand zeigen wir Ihnen, welche Förderung Sie nutzen können.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Fußnoten zur Tabelle:

 

1 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit Investitionszuschüssen im "Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt". (www.bafa.de).
2 Sie können die KfW- und BAFA-Förderung kombinieren. Die Gesamtsumme der Förderung darf die Kosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.
3 Sie können den vom BAFA ggf. gewährten "Kesselaustauschbonus" zusätzlich zur KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Die Gesamtsumme der Förderung darf die Kosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Quelle: KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw.de
Förderung von Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden, Stand: 1.01.2016