Mini-KWK


Mit dem Mini-KWK-Programm sollen zusätzlich zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Impulse für den breiten Einsatz von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden. Nach diesem Förderprogramm können neue Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Als bestehendes Gebäude gilt ein Gebäude, für das der Bauantrag vor dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Januar 2009 erstattet wurde.

 

Die Förderung wird als Festbetrag durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, die von der elektrischen Leistung der Mini-KWK-Anlage abhängig sind. Zudem können Sie Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Anlagen erhalten.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.