Wärmepumpe


Mit der Wärmepumpe nutzen Sie effizient die Wärmeenergie unserer Umwelt. Hier finden Sie eine Übersicht (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung), welche Wärmepumpenmodelle mit welchen Zuschüssen von dem BAFA unterstützt werden können; gültig seit dem 1. April 2015.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015.

 

Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.

 

1 Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5

2 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.

3 Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Ltr./kW und das Zertifikat „Smart Grid Ready“.

4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Kollektoren müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m2.

5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.

6 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.

6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.

6.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.

6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse, Stand: 1.4.2015