Rauchmeldesysteme


Rauchmelder sind nicht nur bei einer statistischen Berechnung von nahezu 200.000 jährlichen Wohnungsbränden überlebenswichtig, sondern auch in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Brandauslöser sind auf technische Defekte zurückzuführen, sodass eine absolute Sicherheit vor einem Feuerausbruch in nahezu keinen Haushalt gewährleistet werden kann.

 

Daher ist es besonders wichtig, dass Sie und Ihre Familie bei einem Brand rechtzeitig das Haus verlassen können, bevor die hochgiftige Rauchkonzentration ein Entkommen verhindert. Da ein Mensch im Schlaf nicht riecht, nimmt er den Rauchgeruch nicht wahr. Bereits nach drei Atemzügen kann die Bewusstlosigkeit einsetzen und in der Folge ein Erstickungstot. Moderne Rauchmelder erkennen den Unterschied zwischen Zigarettenrauch, den Wasserdampf beim Kochen oder die gefährlichen Konzentrationen beim Brand und schlagen nur bei Letzteren mit optischen sowie akustischen Alarmsignalen aus.

 

In NRW und Niedersachsen müssen in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchmelder installiert sein. In Mehrfamilienhäusern sind die Mieter für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

 

Rauchmelder funktionieren nach einem einfachen Prinzip. In der Rauchkammer innerhalb des Rauchmelders befindet sich eine Lichtquelle und ein Lichtsensor. Im normalen, aktiven Zustand wird der Lichtstrahl durch die Rauchkammer geleitet, trifft aber nicht auf den Lichtsensor. Nur die enthaltenen Partikel in Brandrauch streuen diesen Lichtstrahl, sodass dieser auf den Lichtsensor fällt, der wiederum einen Alarm auslöst. Das Alarmsignal ertönt dann entweder nur in dem betroffenen Raum oder der Rauchmelder aktiviert per Funkverbindung alle weiteren Rauchmelder innerhlab einer Wohnung bzw. eines Gebäudes oder bei Wunsch auch die Feuerwehr.

 

Montieren Sie den Rauchmelder an der Zimmerdecke, optimal in der Mitte des Raumes. Lassen Sie einen Mindestabstand zu Wänden von 50 cm und bei Dachschrägen einen Anbringungsabstand von ca. 30 – 50 cm zur Dachspitze. Achten Sie bei der Anbringung auf eine waagerechte Position und installieren Sie einen zweiten Rauchmelder bei einer Raumgröße von über 60 m². Vermeiden Sie dabei eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten an denen Zugluft besteht und sichern Sie über den gesetzlichen Vorschriften hinaus auch Wohn- und Arbeitsbereiche. Gemäß DIN 14676 sind Sie verpflichtet die Rauchmelder jährlich in Form einer Sicht- und Alarmprüfung zu warten und nach spätestens 10 Jahren der Inbetriebnahme zu ersetzen. Wurden die Vorschriften nicht eingehalten oder der Rauchmelder versagt im Brandfall, haften die Bewohner wenn kein jährlicher Prüfungsnachweis eines Fachbetriebs vorliegt.