Fördermittelhaus


1. Solarkollektoranlagen (thermisch)

Die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung, kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung, solaren Kälteerzeugung und Bereitstellung von Prozesswärme, werden von dem BAFA gefördert.

 

Für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, gibt es den Ergänzungskredit 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Für Bauanträge vor dem 01.01.1995 können auch die KfW-Programme 152 oder 430 zutreffen.

2. Photovoltaik

Die KfW fördert mit einem Darlehen unter der Programmnummer 270 Investitionen in erneuerbare Energien, die der Stromerzeugung dienen. Dazu gehören Anlagen für z.B. Sonne, Wasser, Wind und KWK-Anlagen.

 

Für Anlagen, die nach dem 30.12.2012 angeschlossen wurden, fördert die KfW unter der Programmnummer 275 Investitionen in Photovoltaik-Batteriespeicher für PV-Anlagen.

3. Dämmung des Dachs

Wenn Sie Ihre Dachdämmung dem aktuellen Dämmstandard anpassen, können Sie Ihre Energiekosten deutlich verringern. Für Wohnobjekte, dessen Bauanträge oder Bauanzeigen vor dem 01.01.1995 gestellt bzw. erstattet worden sind, können dazu die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) in Anspruch nehmen.

4. Wärmeschutzverglasung & Fenster

Unter der Programmnummer 152 fördert die KfW auch die Erneuerung der Fenster mit einem Kredit. Die Förderung gilt nur für Häuser im sogenannten „Gebäudebestand“. Dazu zählen alle Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und die bereits vor diesem Datum ein Heizungssystem hatten.

Die Maßnahmen müssen für die Förderung nur den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

 

Ist der Bauantrag bereits vor 1. Januar 1995 gestellt worden, kann ebenfalls die Zuschussvariante 430 in Frage kommen.

5. Wärmedämmung (Außenwände)

Insbesondere die richtige Dämmung der Außenwände eines Wohngebäudes wirkt sich stark auf Ihre Energiekosten aus. Für Objekte, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt bzw. erstattet worden ist, fördert die KfW mit den Programmen 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) die energieeffiziente Sanierung.

6. Wärmepumpe

Das BAFA fördert die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung zur kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt sowie für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme in Wärmenetze.

 

Zudem gibt es für Heizungsanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 installiert wurden, die Möglichkeit eines KfW-Ergänzungskredit (167) zusätzlich zu den BAFA-Mitteln.

 

Dazu fördert die KfW mit den Programmen 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) die energieeffiziente Sanierung für Objekte, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt bzw. erstattet worden ist.

7. Biomasseanlagen

Das BAFA fördert die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln sowie Scheitholz und bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind hingegen nicht förderfähig.

 

Für Heizungsanlagen, die vor dem 1. Janur 2009 installiert wurden, gibt es den Ergänzungskredit 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann.

 

Dazu fördert die KfW mit den Programmen 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) die energieeffiziente Sanierung für Objekte, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt bzw. erstattet worden ist.

8. Austausch der Außentüren

Durch mangelnde Isolierung verschwenden viele alte Haustüren die teure Wohnungswärme. Dazu fördert die KfW mit den Programmen 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) den Austausch der Außentüren für Objekte, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt bzw. erstattet worden ist.

9. Gegensprechanlagen

Gegensprechanlagen, Rufsysteme und Notrufvorrichtungen fallen unter den Aspekt Sicherheit des Bereichs „Altersgerecht Umbauen“, sodass sie von der KfW unter der Programmnummer 159 mit einem Darlehen oder unter der Programmnummer 455 mit einem Investitionszuschuss gefördert werden.

10. Rampe & Aufzugsanlage

Da Treppen im Alter oftmals ein sehr großes Hindernis darstellen, fördert die KfW Maßnahmen zum Schwellenabbau unter den Programmen 159 (Kredit) und 455 (Zuschuss).

11. AAL-Systeme

Zu den Förderprogrammen 159 und 455 der KfW gehören ebenfalls der Einbau altersgerechter Assistenzsysteme und intelligenter Gebäudesteuerungen. Neben Bedienungen und Steuerung für Türen, Rolladen, Heizungen oder Licht, gehören dazu auch Aspekte zur Sicherheit, wie Panikschalter, Wasser-, Rauch- oder Einbruchsmelder, Kameras und automatische Geräteabschaltungen.

12. Einbau eines Lüftungssystems

Die KfW fördert mit den Programmen 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) den nachträglichen Einbau einer Lüftungsanlage für Objekte, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt bzw. erstattet worden ist.

 

Besonders bei komplett sanierten Altbauten ist eine ausreichende Belüftung unter Umständen nicht mehr gegeben, sodass Sie den Einbau einer Lüftungsanlage in Betracht ziehen sollten.

13. Austausch des Heizungssystems

Die KfW fördert mit den Programmen 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) die Finanzierung von Blockheizkraftwerken (BHKW), Öl- und Gasbrennwertkesseln oder die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen für Objekte, dessen Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt bzw. erstattet worden ist.

14. Verbreiterung des Badezimmerdurchgangs

Da Türen und Eingänge durch z.B. dem bedingten Gehen mit einem Gehstock, zu eng werden können, fördert die KfW mit den Programmen 159 (Kredit) und 455 (Zuschuss) den Einbau eines größeren Zugangs zu Ihrem Bad.

15. Bodenebene Dusche & Modernisierung von Sanitärobjekten

Da Sanitärräume in den KfW-Programmen 159 und 455 einen besonderen Stellenwert haben, ist es möglich, für den Einbau einer bodenebenen Dusche oder die Modernisierung von Sanitärobjekten (z.B. WC und Waschtisch) Fördermittel zu beantragen.

16. Sitz und Haltesysteme (z.B. Badewannengriffe)

Da es im Alter immer schwieriger wird sich sicher zu bewegen, fördert die KfW mit den Programmen 159 (Kredit) und 455 (Zuschuss) den Einbau von Badewannengriffen für den sicheren Einstieg sowie Wandhaltegriffe zum Abstützen. Diese Förderung ist nicht auf Sanitärräume beschränkt und für weitere Stütz- und Haltesysteme möglich.

17. Änderung des Raumzuschnitts

Viele ältere Badezimmer lassen die benötigte Bewegungsfreiheit außer Acht, daher fördert die KfW mit den Programmen 159 und 455 ebenfalls die Änderung von Raumzuschnitten für eine größere Bewegungsfreiheit. Die Anpassung der Raumgeometrie anderer Räume ist ebenfalls förderbar.

18. Maßnahmen auf dem Weg zum Gebäude

Die KfW fördert zudem unter den Programmen 159 und 455 sicherheitsrelevante Maßnahmen, wie z.B. die Verbreiterung des Zugangswegs, rutschfeste Gehwegbeläge (Wetterschutzmaßnahmen) oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen an der Haustür.

19. Baubegleitung

Sofern Sie eines der KfW-Programme 151, 152 oder 430 in Anspruch nehmen, haben Sie die Option, eine kompetente Baubegleitung unabhängiger Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Diese wird ebenfalls wieder von der KfW mit der Programmnummer 431 gefördert.

 

Diese Förderung ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

20. Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards

Besitzer eines Altbaus, der vor 1995 gebaut wurde, erhalten eine zusätzliche Möglichkeit auf Fördermittel, wenn dieser nach einer Sanierung einen Energiebarf von maximal 115% eines vergleichbaren Neubaus aufweist. Die Förderungen steigen, je höher der energetische Standard Ihres Gebäudes nach der Sanierung ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.